Betrug mit Bußgeldbescheiden
Falsche Behörden-E-Mails im Umlauf
Ein kurzes, grelles Aufleuchten am Straßenrand und schon sind sich viele Autofahrer unschlüssig: War das eben ein Blitzer oder doch nur eine ungünstige Lichtreflexion? Genau diese Verunsicherung nutzen Betrüger derzeit aus, um mit gefälschten Bußgeldbescheiden Geld oder Daten zu ergaunern.
Angebliches Bundesportal verschickt E-Mails
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt aktuell vor einer neuen Betrugswelle. Unter dem offiziell klingenden Betreff „Wichtige Verwaltungsmitteilung Deutschland“ verschicken die Täter gefälschte E-Mails und geben vor, im Namen eines offiziellen Bundesportals zu handeln.
In den Nachrichten wird behauptet, dass eine Bußgeldforderung wegen angeblich ignorierter Mahnungen bereits angestiegen sei. Um den Betrag einzufordern, verlinken die Betrüger auf gefälschte Websites.
„Deutsche Behörden verschicken Bußgeldbescheide niemals per E-Mail, sondern ausschließlich per Post“, erklärt Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de.
Betrüger bauen Zeitdruck auf
Ein zentrales Element der Betrugsstrategie ist das gezielte Erzeugen von Stress und Zeitdruck. Die gefälschten Mails setzen den Empfängern eine Frist von lediglich 24 Stunden.
Um eine schnelle Zahlung zu provozieren, locken die Kriminellen mit einem angeblichen Rabatt bei sofortiger Begleichung der Summe, während bei Nichtzahlung mit weiteren Aufschlägen gedroht wird.
„Willkürliche Aufschläge oder gar 24-Stunden-Express-Rabatte, wie in den gefälschten E-Mails suggeriert, existieren im deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht nicht“, stellt die Anwältin klar.
Gefälschte Bescheide erkennen
Abseits des knappen Zeitfensters entlarven noch weitere Details die gefälschte Mail. Eine unprofessionelle Absenderadresse, die anonyme Anrede „Sehr geehrter Nutzer“ sowie der Aufruf, das Geld über eine verlinkte Website zu zahlen, sind klare Alarmzeichen.
„Amtliche Bescheide enthalten sämtliche Zahlungsdaten direkt im Text, sodass der Betrag per Überweisung unter Angabe des Aktenzeichens an eine offizielle Bankverbindung gezahlt werden kann“, weiß Melanie Leier.
Im Zweifel bei der Behörde nachfragen
Empfänger einer solchen E-Mail sollten keinesfalls antworten, auf verlinkte Seiten klicken oder Zahlungen leisten. Wer dennoch unsicher ist, ob eine tatsächliche Forderung vorliegt, sollte am besten direkt mit der jeweiligen Behörde Kontakt aufnehmen. Wichtig dabei ist, dass keine Kontaktdaten oder Webadressen aus der verdächtigen Nachricht genutzt werden, um nicht erneut in die Falle der Betrüger zu tappen.
So erkennt man einen echten Bußgeldbescheid
Ein behördlicher Bußgeldbescheid lässt sich anhand klarer Merkmale eindeutig identifizieren. Der Bescheid stammt immer von einer örtlichen oder zentralen Bußgeldstelle oder Verwaltungsbehörde der Bundesländer.
„Neben der ausschließlichen Zustellung per Post enthält das Schreiben die vollständigen persönlichen Daten des Empfängers sowie Angaben zum Verstoß – darunter das Kfz-Kennzeichen, der genaue Tatort, die Tatzeit und Hinweise auf Beweismittel wie ein Messbild oder Messdaten“, erklärt die Anwältin.
Zusätzlich weist ein amtlicher Bescheid stets ein konkretes Aktenzeichen, die offizielle Bankverbindung der zuständigen Verwaltungsbehörde und eine formelle Rechtsbehelfsbelehrung mit der gesetzlichen zweiwöchigen Einspruchsfrist auf.
Außerdem gibt es keine Aufforderungen zur Zahlung über verdächtige externe Internetlinks.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien.
Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.