Countdown zum Führerschein-Umtausch
Wer seinen Führerschein zum 19. Januar 2026 wechseln muss
Am 19. Januar 2026 endet die Umtauschfrist für Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Alle Inhaber dieser Dokumente müssen bis zu dem Datum ihren alten Schein gegen den neuen EU-Führerschein eintauschen. Betroffen sind Millionen von Auto- und Motorradfahrern, die bislang noch nicht aktiv geworden sind – wer den Termin verschläft, riskiert ein Bußgeld.
Sicherheit und Fälschungsschutz
Die Umstellung auf den neuen EU-Führerschein erfolgt im Rahmen einer EU-Richtlinie, die alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, auf ein einheitliches, fälschungssicheres Format bringt. „Ziel ist es, die Sicherheit auf Europas Straßen zu erhöhen und die Fälschung von Dokumenten zu erschweren. Eine erneute Prüfung der Fahreignung oder ein Gesundheitscheck sind dabei allerdings nicht vorgesehen“, weiß Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.
Konsequenzen bei versäumtem Umtausch
Der Wechsel erfolgt bei den örtlichen Führerscheinstellen oder Bürgerämtern. Benötigt werden neben dem alten Führerschein ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto. Die Kosten belaufen sich auf rund 25 Euro. „Wer den Umtausch verpasst, kann mit einem Verwarnungsgeld von etwa 10 Euro sanktioniert werden. Für Berufskraftfahrer wie Lkw- oder Busfahrer kann ein verspäteter Umtausch jedoch deutlich schwerere Folgen mit sich bringen“, warnt Tom Louven.
Staffelung der Umtauschfristen
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, haben die deutschen Behörden den Umtausch gestaffelt. Bereits zwischen 2022 und 2025 waren Führerscheininhaber älterer Jahrgänge an der Reihe. Bei Führerscheinen mit dem Gültigkeitsdatum ab dem 1. Januar 1999 ist das Ausstellungsjahr für die Umtauschfrist relevant:
Bis zum 19. Januar 2026 sollen Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden.
Für 2002 bis 2004 gilt der 19. Januar 2027.
Für 2005 bis 2007 gilt der 19. Januar 2028.
Für das Jahr 2008 gilt der 19. Januar 2029.
Für das Jahr 2009 gilt der 19. Januar 2030.
Für das Jahr 2010 gilt der 19. Januar 2031.
Für das Jahr 2011 gilt der 19. Januar 2032.
Für 2012 bis zum 18. Januar 2013 gilt der 19. Januar 2033.
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