Gründungsförderung in der Kritik: „Wir rechnen Stunden ab, nicht Erfolge“
Bildungsträger kritisiert Missstände in eigener Branche: Unpassende Coachings, fehlende Erfolgskontrollen und pauschale Fördergrenzen erschweren den Weg in die Selbstständigkeit.
Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchte, kann Unterstützung durch ein staatlich gefördertes Gründungscoaching erhalten.
Doch wie gut diese Hilfe tatsächlich auf den Aufbau eines Unternehmens vorbereitet, ist nicht immer nachvollziehbar.
Denn während Bildungsträger ihre Leistungen nach Unterrichtseinheiten abrechnen, spielt der spätere Erfolg der Gründung für ihre Vergütung keine unmittelbare Rolle.
Der Frankfurter Bildungsträger Firmenkompass kritisiert deshalb ein System, das zu wenig zwischen wirksamen und ungeeigneten Angeboten unterscheidet. Grundlage sind Erfahrungen und Unterlagen aus mehr als 200 Gründungsvorhaben, die das Unternehmen seit 2024 begleitet hat.
„Es gibt in unserer Branche schwarze Schafe“, weiß Maximilian Ossot, Gründer der Firmenkompass GmbH. „Wir Bildungsträger rechnen Stunden ab, nicht Erfolge. Das muss sich ändern, auch wenn es für uns unbequem wird.“
Wenn das Coaching nicht zur Geschäftsidee passt
Wie problematisch die Förderpraxis für angehende Selbstständige werden kann, zeigt ein dokumentierter Fall aus Berlin. Im März 2026 beantragte eine gründungswillige Person bei der Agentur für Arbeit Unterstützung beim Aufbau eines Onlineshops. Benötigt wurde unter anderem Hilfe bei der technischen Umsetzung und beim Datenschutz.
Statt eines individuell passenden Coachings verwies die Behörde auf einen bereits beauftragten Bildungsträger und anschließend auf einen zweiten Anbieter. Dieser bestätigte schriftlich, dass er die technische Umsetzung eines Onlineshops nicht abdecke. Für Datenschutzfragen war lediglich ein Gruppenworkshop vorgesehen.
Trotz Widerspruchs und weiterer Kontaktversuche kam keine geeignete Unterstützung zustande. Anfang April wurde das Gründungsvorhaben vorerst aufgegeben.
Auch in Südhessen stieß eine gründungswillige Person nach eigener Darstellung auf Schwierigkeiten. Obwohl sie insbesondere Unterstützung bei der Kundengewinnung benötigte, wurde ihr eine achtwöchige Gruppenmaßnahme zugewiesen, die diesen Bereich kaum behandelte.
Die Bitte um einen Anbieterwechsel wurde nach ihrer Schilderung mit dem Hinweis abgelehnt, ein Wechsel sei nicht möglich.
„Das ist kein Versagen eines einzelnen Menschen in der Behörde“, erklärt Ossot. „Das ist ein System, in dem niemand fragt, ob Coach und Gründung zusammenpassen.“ Zwar dürfen Arbeitsagenturen und Jobcenter Maßnahmen einkaufen und Bildungsträger beauftragen. Entscheidend sei jedoch, dass die angebotene Unterstützung auch den tatsächlichen Bedarf der Gründer abdecke.
Staatlich zugelassen, aber nicht geeignet
Ein wesentliches Problem sieht Ossot in der Qualitätskontrolle. Anbieter staatlich geförderter Coachings benötigen eine Zulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Dabei werden unter anderem organisatorische Voraussetzungen, Qualitätssicherung und Personalqualifikationen geprüft.
Ob der konkret eingesetzte Berater jedoch über die passenden Erfahrungen für ein bestimmtes Gründungsvorhaben verfügt, lässt sich dadurch nicht automatisch sichergestellen.
Hinzu kommt die Vergütungsstruktur: Abgerechnet werden die durchgeführten Unterrichtseinheiten, unabhängig davon, ob daraus später ein tragfähiges Unternehmen entsteht.
Zwar müssen die Anbieter erfassen, wie viele Teilnehmer anschließend eine Beschäftigung oder Selbstständigkeit aufnehmen. Diese sogenannten Integrationsquoten werden nach Darstellung von Firmenkompass jedoch nicht öffentlich transparent gemacht und stehen bei der Auswahl der Bildungsträger nicht systematisch als Vergleichsmaßstab zur Verfügung.
„Nicht jeder gute Coach muss selbst ein Unternehmen geführt haben“, so Ossot. „Aber ein Träger muss erklären können, warum genau dieser Coach genau diese Gründung auf den Markt vorbereiten kann.“
Pauschale Kürzungen treffen alle
Die fehlende Unterscheidung zwischen geeigneten und weniger geeigneten Bildungsträgern kann nach Einschätzung von Firmenkompass auch die Zurückhaltung der Behörden bei der Förderung erklären.
Eine Berliner Vermittlungsfachkraft habe gegenüber dem Unternehmen sinngemäß kritisiert, dass manche Anbieter Teilnehmer lediglich durch ihre Kurse schleusten, um möglichst schnell abrechnen zu können. Deshalb würden Gründungscoachings nur in Ausnahmefällen und mit einem Umfang von höchstens 20 Unterrichtseinheiten bewilligt.
Die Auswertung von Firmenkompass zeigt ähnliche Muster in mehreren Regionen. In Berlin, Hamburg sowie zwei Großstädten im Rheinland und in Hessen bewilligten die Arbeitsagenturen in 22 von 23 dokumentierten Fällen höchstens 20 Unterrichtseinheiten. Das entspricht maximal 15 Zeitstunden für die Vorbereitung auf die Selbstständigkeit.
Die Fallauswertung ist nicht repräsentativ, verdeutlicht aber mögliche Unterschiede in der Förderpraxis.
„Die Agenturen müssen ihr Budget sinnvoll einsetzen, das ist richtig“, betont Ossot. „Aber ein pauschaler Deckel trifft die Guten genauso wie die Schlechten. Und am Ende trifft er die Gründer.“
Wer wenig Unterstützung benötigt, muss auch nicht umfangreich gefördert werden. Wer dagegen größere Wissenslücken hat, brauche eine entsprechend intensive Vorbereitung.
Mehr Transparenz statt mehr Unterrichtsstunden
Um die Qualität der Gründungsförderung zu verbessern, fordert Ossot eine stärkere Orientierung an den tatsächlichen Ergebnissen. Integrationsquoten sollten nachvollziehbar dokumentiert und bei der Auswahl von Bildungsträgern berücksichtigt werden.
Ebenso wichtig sind transparente Qualifikationsprofile der eingesetzten Coaches und eine Prüfung, ob deren Erfahrungen zur jeweiligen Geschäftsidee passen. Dabei darf Erfolg allerdings nicht allein daran gemessen werden, wie viele Teilnehmer möglichst schnell gründen.
Auch die Ausgangslage, die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die längerfristige Entwicklung müssen berücksichtigt werden. Schließlich kann eine fundierte Beratung auch zu dem Ergebnis kommen, dass von einer Selbstständigkeit zunächst abzuraten sei. Dass die Forderung nach mehr Kontrolle auch das eigene Unternehmen betrifft, ist Ossot bewusst. Er bietet selbst staatlich geförderte Gründungscoachings an und rechnet diese über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ab.
„Genau das wollen wir“, erklärt er. „Wenn Ergebnisse sichtbar sind, gewinnt nicht der billigste Anbieter, sondern der, der wirkt. Davon profitieren die Gründer, die Ämter und am Ende auch der Steuerzahler.“
Für den Experten steht deshalb fest, dass nicht die Anzahl absolvierter Coachingstunden über die Qualität der Gründungsförderung entscheiden darf, sondern deren tatsächlicher Nutzen. „Nicht die abgerechnete Unterrichtseinheit ist das Ergebnis. Die tragfähige Gründung ist es.“
Weitere Informationen finden Sie unter: https://firmenkompass.de/