Arbeitszeugnis: Hinter wohlklingenden Äußerungen

... stecken oft vernichtende Urteile

Hinter vermeintlich positiven Formulierungen in einem Arbeitszeugnis stecken häufig schlechte Beurteilungen. Sie zu erkennen ist nicht leicht.

Die Experten der Stiftung Warentest erläutern in der März-Ausgabe von Finanztest die wichtigen Aussagen und geben Tipps, wie man zu einem möglichst guten Zeugnis kommt.

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben sowohl Arbeitnehmer als auch freie Mitarbeiter.

Idealerweise sollte es auf Firmenpapier gedruckt und in einwandfreiem Zustand sein, also ohne Korrekturen oder Eselsohren.

Die Länge kann variieren und hängt auch davon ab, seit wann der Arbeitnehmer für das Unternehmen tätig war. Grundsätzlich gilt: Je ausführlicher, desto besser.

Das Zeugnis sollte individuell sein und nicht nur allgemeine Floskeln enthalten.
Es muss den Werdegang des Mitarbeiters in dem Unternehmen widergeben und alle Tätigkeiten vollständig und korrekt beschreiben.

Von vermeintlichen positiven Formulierungen darf man sich nicht blenden lassen: „Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets vorbildlich“ klingt zum Beispiel gut, heißt aber, dass der Mitarbeiter Probleme mit seinen Chefs hatte – denn bei einer tadellosen Bewertung hätten die Vorgesetzten an erster Stelle genannt werden müssen.

Achten sollte man auch auf inhaltliche Widersprüche und Aussagen, die negativ ausgelegt werden könnten.

Wer mit dem Zeugnis unzufrieden ist, sollte schnellstmöglich das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Verweigert er Änderungen, bleibt nur der Klageweg. Diese Möglichkeit führt jedoch nicht immer den gewünschten Erfolg, denn bei einem nur durchschnittlichen Zeugnis muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er ein besseres verdient hat.

Der ausführliche Report Arbeitszeugnis erscheint in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 17. Februar am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/arbeitszeugnis-check  abrufbar.