Kreditberatung braucht gesetzliche Vorgaben

Stiftung Warentest-Untersuchung offenbart gravierende Mängel in der Kreditberatung.

Daher fordert der vzbv gesetzliche Vorgaben für Standards in der Kreditberatung.

Dabei muss auch die Einhaltung von Rechtsvorschriften stärker kontrolliert werden.

Die Stiftung Warentest hat in einer aktuellen Untersuchung gravierende Mängel in der Baufinanzierungsberatung festgestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert deshalb nochmals, konkrete Vorgaben für die Kreditberatung einzuführen.

„Eine falsche Beratung kann für Verbraucher schlimmstenfalls den finanziellen Ruin bedeuten. Ob Berater Rechtsvorschriften einhalten, muss deshalb noch strenger kontrolliert werden“, fordert Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.

In jedem vierten Testfall hätten Berater Darlehen angeboten, deren Rate die Zahlungsmöglichkeiten von Kunden um mehr als 100 Euro überstieg. Auch der erforderliche Finanzierungsbedarf wurde zu oft falsch eingeschätzt. „Fehlt ein absehbarer Anteil der Finanzierung, kann es später teuer werden. Die Lücke müssen Verbraucher oftmals mit einem weiteren, teuren Darlehen decken“, sagt Mohn.

Verstöße gegen Rechtsvorschriften
Der Test habe laut Stiftung Warentest auch Verstöße gegen die Vorgaben zur Berechnung des effektiven Jahreszinses sowie weitere Verstöße offenbart. Auch zu hoch angesetzte Raten seien nicht nur eine gravierende Beratungsfehlleistung. Käme ein Vertrag unter solchen Bedingungen zustande, wäre dies ein Verstoß gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Kreditwürdigkeitsprüfung.

Der vzbv hatte für die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Ende 2015 gefordert, konkrete gesetzliche Vorgaben für Beratungsstandards zu formulieren. „Wir fühlen uns durch den Test in jeder Hinsicht bestätigt“, so Mohn. „Gerade jene Institute, die über standardisierte Prozesse verfügen, haben hier gut abgeschnitten.“

Neue Kreditwürdigkeitsvorgaben kein Problem
Anders als von der Kreditwirtschaft behauptet, habe man Unsicherheiten mit den neuen Kreditwürdigkeitsvorgaben hingegen nicht feststellen können. Nur ein Testkandidat sei unbegründet zurückgewiesen worden.

„Verbraucher haben weniger das Problem, dass ihnen ein Darlehen zu Unrecht verweigert wird. Eine viel größere Gefahr ist doch, dass ihnen trotz neuer Vorschriften weiter unsachgerechte Kreditangebote gemacht werden“, so Mohn. „Die angedachten Erleichterungen für die Kreditwirtschaft bei der Kreditwürdigkeitsprüfung sollten deshalb nochmals überdacht werden.“

21 Anbieter von Baukrediten im Test
Die Stiftung Warentest führte von August bis Oktober 2016 Tests bei 21 großen regionalen und überregionalen Anbietern von Baukrediten durch. Die Tester ließen sich unverbindliche Angebote zur Finanzierung einer Eigentumswohnung erstellen.

Die Ergebnisse der Untersuchung finden Sie auf der Website der Stiftung Warentest unter http://www.vzbv.de/pressemitteilung/baufinanzierung-kreditberatung-braucht-gesetzliche-vorgaben

Weitere Informationen zu diesen Thema finden Sie auch unter http://www.vzbv.de/pressemitteilung/wohnimmobilienkredite-ein-weihnachtsgeschenk-fuer-die-banken bzw. unter https://www.test.de/Baufinanzierung-Beratung-im-Praxistest-4555679-0/