Das ändert sich zum 1. Januar 2016

ARAG Experten zu Gesetzesänderungen und Neuregelungen im kommenden Jahr

Wie in jedem Jahr, so bringt auch der Jahreswechsel 2015/2016 wieder zahlreiche Neuerungen mit sich: Einige – wie das erneut steigende Briefporto oder die Erhöhung des Kindergeldes – wirken sich bei vielen im Portemonnaie aus, andere – wie die steigenden energetischen Anforderungen an Neubauten oder die Rauchmelderpflicht – betreffen vor allem Häuslebauer und Immobilieneigentümer.

ARAG Experten geben Ihnen einen Überblick über das Wichtigste, was sich zum 1. Januar 2016 ändert.

  • Briefporto wird (schon) wieder teurer
  • Kranken- und Rentenversicherung: Höhere Beitragsbemessungsgrenzen
  • Hartz-IV-Sätze steigen
  • Höhere Zuschüsse dank Wohngeld-Reform
  • Neurentner müssen mehr von der Rente versteuern
  • E-Health-Gesetz: Anwendungen für elektronische Gesundheitskarte kommen
  • Nachrüstung mit Rauchmeldern
  • EnEV: Neubauten müssen noch effizienter werden
  • Familien erhalten mehr Geld vom Staat
  • Steuer-ID wird Pflichtangabe für Kindergeld
  • Neue „Düsseldorfer Tabelle“: Unterhaltssätze steigen

Briefporto wird (schon) wieder teurer
Es ist die vierte Erhöhung der Briefentgelte in vier Jahren: Mit Genehmigung der Bundesnetzagentur steigen zum 1. Januar 2016 erneut die Portopreise der Deutschen Post – und zwar deutlich: Nach dem Jahreswechsel müssen Postkunden für einen Standardbrief innerhalb Deutschlands 70 Cent zahlen. Derzeit sind hierfür noch 62 Cent fällig.

Das Porto für den sogenannten Maxibrief steigt von 2,40 Euro auf 2,60 Euro.

Auch die Zuschläge für Einschreiben und Einwurf-Einschreiben werden teurer: Jeweils 35 Cent mehr als bislang müssen Postkunden ab dem kommenden Jahr für diese Zusatzleistungen zahlen.

Die Preiserhöhung soll laut Bundesnetzagentur dazu dienen, das Briefnetz auch in Zukunft aufrecht zu erhalten und eine flächendeckende Versorgung zu erschwinglichen Preisen zu gewährleisten. Die gute Nachricht für Postkunden: Bis Ende 2018 dürfen die jetzt genehmigten Entgelte nicht mehr erhöht werden.

Kranken- und Rentenversicherung: Höhere Beitragsbemessungsgrenzen
Gutverdiener müssen im kommenden Jahr mehr in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung einzahlen. Weil Löhne und Gehälter im laufenden Jahr erneut gestiegen sind, werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen zum neuen Jahr angehoben. Bis zu dieser Grenze müssen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung aus dem Gehalt abgeführt werden. Nur der Teil des Einkommens, der darüber hinausgeht, ist beitragsfrei.

In der allgemeinen Rentenversicherung (West) gilt für 2016 eine Beitragsbemessungsgrenze von 6.200 Euro im Monat (2015: 6.050 Euro), im Osten sind es wegen der niedrigeren Löhne nur 5.400 Euro im Monat (2015: 5.200 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bundeseinheitlich bei 50.850 Euro im Jahr (2015: 49.500 Euro).

Auch die sog. Versicherungspflichtgrenze erhöht sich – und zwar auf 56.250 Euro pro Jahr (2015: 54.900 Euro). Bis zu diesem Einkommen sind Arbeitnehmer zwingend Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Liegen sie darüber, können sie sich privat krankenversichern.

Hartz-IV-Sätze steigen
Etwas mehr Geld gibt es ab Beginn des kommenden Jahres für Hartz-IV-Empfänger. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen (Regelbedarfsstufe 1) erhöht sich um fünf Euro auf 404 Euro monatlich. Paare bzw. Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2) erhalten vier Euro mehr pro Person und kommen damit auf 364 Euro.

Der Regelbedarf auf der niedrigsten Stufe (Kinder bis sechs Jahre) steigt um drei Euro auf 237 Euro pro Monat. Die Regelsätze werden laut Gesetz jährlich anhand von Preisentwicklung und Nettolohnentwicklung überprüft und mittels einer Verordnung angepasst.

Höhere Zuschüsse dank Wohngeld-Reform
Positiv wirkt sich der Jahreswechsel auch für Haushalte mit geringem Einkommen aus, die vom Staat einen Zuschuss zur Miete oder zur Belastung von Wohneigentum beziehen: Erstmalig seit 2009 wird das sogenannte Wohngeld erhöht. Mit der Reform wird das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten in den vergangenen Jahren angepasst und damit insgesamt steigen.

Konkret bedeutet das beispielsweise für einen Zwei-Personen-Haushalt, dass statt der bislang durchschnittlich 115 Euro pro Monat ab 1. Januar 2016 im Schnitt monatlich 186 Euro Zuschuss gezahlt werden.

Laut ARAG Experten müssen Haushalte, für die bereits Wohngeld bewilligt wurde, keinen neuen Antrag stellen, um ab Beginn des kommenden Jahres in den Genuss der höheren Zuschüsse zu kommen. Auch Anträge, die von der Wohngeldbehörde im Zeitpunkt des Inkrafttreten der neuen Regelung noch nicht beschieden wurden, müssen nicht nochmals gestellt werden.

Neurentner müssen mehr von der Rente versteuern
Wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, muss einen Teil dieser Einkünfte versteuern. Wie hoch der zu versteuernde Teil ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Teil der Rente für die jeweiligen Neurentner jährlich um zwei Prozent, später dann um ein Prozent an.

Für all diejenigen, die im Jahr 2016 in Rente gehen, heißt das: Sie müssen 72 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Nur 28 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben steuerfrei. Dieser sogenannte Rentenfreibetrag bleibt in den Folgejahren gleich, auch wenn die Rente womöglich steigt.

Wer im Jahr 2040 in Rente geht, muss seine Rente dann voll versteuern.

E-Health-Gesetz: Anwendungen für elektronische Gesundheitskarte kommen
Seit Anfang 2015 ist die elektronische Gesundheitskarte für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bereits Pflicht. Damit die technischen Möglichkeiten der Karte zukünftig auch genutzt werden können, hat der Gesetzgeber am 3. Dezember 2015 das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ – kurz: „E-Health-Gesetz“ – verabschiedet. Es soll zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten.

Patienten, denen drei oder mehr Medikamente verordnet wurden, haben danach ab Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan, der zunächst in Papierform geführt wird. Ab 2018 sollen die Daten dann auf der Gesundheitskarte gespeichert werden, sofern der Patient dem zustimmt.

Ebenfalls auf Wunsch des Versicherten können ab 2018 Notfalldaten auf der Gesundheitskarte gespeichert werden, was vor allem bei Allergien oder Vorerkrankungen im Ernstfall lebensrettend sein kann. Ab 2019 soll noch eine elektronische Patientenakte hinzukommen, in der zum Beispiel auch Arztbriefe abgelegt werden können.

Nachrüstung mit Rauchmeldern
In den meisten Bundesländern müssen Neu- und Umbauten schon seit längerem mit den unter Umständen lebensrettenden Rauchmeldern ausgestattet sein. Sachsen führt diese Pflicht nun zum 1. Januar 2016 ein.

In drei weiteren Bundesländern läuft die Frist zum Nachrüsten von Bestandsimmobilien zum 31. Dezember 2015 aus: In Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt müssen bis spätestens zum Jahreswechsel auch in älteren Gebäude Rauchwarnmelder installiert werden.

Nur Berlin und Brandenburg haben damit bislang noch keine verpflichtende Regelung. Eine entsprechende Änderung der Berliner Bauordnung ist allerdings laut ARAG Experten aktuell in Planung.

EnEV: Neubauten müssen noch effizienter werden
Wer im kommenden Jahr neu baut, muss zudem bei der Planung auf eine bessere Dämmung und auf einen geringeren Primärenergieverbrauch bei der Anlagentechnik achten. Denn zum 1. Januar 2016 tritt die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung – kurz: „EnEV“ – in Kraft.

Für Häuslebauer bedeutet das: Der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser und Lüftung muss 25 Prozent geringer sein als nach den derzeit noch geltenden Vorgaben. Die Wärmedämmung der Bauhülle muss dagegen um 20 Prozent steigen.

Betroffen von der Neuregelung sind alle Bauvorhaben, für die am 1. Janaur 2016 oder später ein Bauantrag oder eine Bauanzeige eingereicht werden. Ist weder ein Antrag noch eine Anzeige erforderlich, kommt es auf das Datum des Ausführungsbeginns an.

Familien erhalten mehr Geld vom Staat
Familien mit Kindern können sich im kommenden Jahr über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Schon im ablaufenden Jahr wurde das Kindergeld rückwirkend zum 1. Januar erhöht.

Eltern erhalten derzeit für das erste und zweite Kind monatlich 188 Euro, für das dritte Kind 194 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 219 Euro im Monat.

Ab dem 1. Januar 2016 gibt es erneut ein wenig mehr – und zwar jeweils zwei Euro pro Monat: Damit belaufen sich die monatlichen Zahlungen von der Familienkasse auf 190 Euro für das erste und zweite, 196 Euro für das dritte und 221 Euro ab dem vierten Kind. Auch der Kinderfreibetrag wird zum Jahresbeginn erneut angehoben: Zuletzt waren für jeden Elternteil 2.256 Euro steuerfrei, ab 1. Januar 2016 wird der Freibetrag auf 2.304 Euro angehoben.

Steuer-ID wird Pflichtangabe für Kindergeld
Eine weitere wichtige Neuerung in Sachen Kindergeld ist formaler Art: Ab Beginn des kommenden Jahres setzt der Anspruch auf Kindergeld voraus, dass der Familienkasse die notwendigen Steuer-Identifikationsnummern vorliegen. Konkret werden die Steuer-Identifikationsnummern des Kindes, für das Kindergeld beantragt wird und des Elternteils, der den Kindergeldantrag stellt oder bereits Kindergeld bezieht, benötigt.

Durch die Angabe soll sichergestellt werden, dass es nicht zu Doppelzahlungen kommt.

Wer im Jahr 2016 erstmals Kindergeld für sein Kind beantragt, muss die Steuer-ID auf dem Antragsformular angeben. Eltern, die schon Kindergeld beziehen und bei der Antragstellung die Nummer noch nicht angegeben haben, sollten der Familienkasse die notwendigen Angaben zeitnah schriftlich nachreichen. Sorge, dass die Behörde die Zahlungen mangels Steuer-ID einfach einstellt, müssen sich Eltern allerdings nicht machen: Laut der für die Familienkassen zuständigen Bundesagentur für Arbeit werden Eltern im Zweifelsfall noch einmal angeschrieben und um Übermittlung der Daten gebeten.

Neue „Düsseldorfer Tabelle“: Unterhaltssätze steigen
Trennungskinder bekommen im neuen Jahr mehr Unterhalt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat eine neue „Düsseldorfer Tabelle“ veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2016 gilt. Die Tabelle stellt Leitlinien für den Kindes-, Ehegatten- und Verwandtenunterhalt auf und wird vom OLG Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag herausgegeben.

Zuletzt waren die Unterhaltssätze zum 1. August 2015 erhöht worden.

Dass jetzt kurze Zeit später eine erneute Anhebung erfolgt, liegt an einer Änderung des Unterhaltsrechts, die am 20. November 2015 in Kraft getreten ist. Danach knüpft der sogenannte Mindestunterhalt ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr an den steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern unmittelbar an das Existenzminimum des Kindes an.

Der konkrete Betrag des Mindestunterhalts wird erstmals zum 1. Januar 2016 und danach alle zwei Jahre in der Mindestunterhaltsverordnung festgelegt. Weil der Mindestunterhalt danach ab dem kommenden Jahr steigt, hat das OLG Düsseldorf nun auch die Unterhaltssätze der „Düsseldorfer Tabelle“ entsprechend angepasst.

Der Mindestunterhalt beträgt für Kinder bis zum sechsten Geburtstag (1. Altersstufe) im kommenden Jahr 335 Euro statt bislang 328 Euro. Kinder vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebenjahres (2. Altersstufe) erhalten 384 Euro statt bislang 376 Euro. Für ältere Kinder mindesjährige Kinder (3. Altersstufe) gibt es 450 Euro statt derzeit 440 Euro. Die Beträge entsprechen der ersten Einkommensgruppe der „Düsseldorfer Tabelle“; die Unterhaltssätze der höheren Einkommensgruppen bauen darauf auf.

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