Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Eheaus: Achtung vor Kostenfalle bei vorzeitiger Darlehensauflösung

Hochzeit, Wohneigentum, gesicherte Zukunft? Viele Paare träumen nach wie vor vom gemütlichen Eigenheim im Grünen. Dann fällt bald nach der Trauung die Entscheidung, gemeinsam langfristig in die Wunschimmobilie zu investieren. Doch was passiert mit dem aufgenommenen Darlehen, wenn die Ehe zerbricht und das Haus unverhofft verkauft werden muss?

„Bei einem vorzeitigen Austritt aus einem Darlehensvertrag können enorme finanzielle Belastungen anfallen“, erklärt Rechtsanwalt Werner Dillerup von der Kanzlei Heyers Rechtsanwälte aus Osnabrück. „Die Bank fordert hier neben den üblichen Zinsen zusätzlich eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung ein. Kosten, die sich mitunter komplett vermeiden lassen.“

Zweifach Kosten sparen
Das Stichwort lautet Widerrufsbelehrung. Diese stellt einen festen Bestandteil jedes Vertrags dar und greift demnach auch bei Immobiliendarlehen.

Dazu Werner Dillerup: „Stellt sich die im Vertrag verankerte Widerrufsbelehrung als falsch im Sinne der aktuellen Rechtslage dar, hat auch die reguläre 14-tägige Frist zum Widerruf nie eingesetzt. Ein solcher kann somit auch noch Jahre nach Vertragsabschluss eingereicht werden.“

Die Bank darf in diesem Fall keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen beziehungsweise muss bereits geleistete Zahlungen zurückerstatten. Darüber hinaus steht ihr auch nur der marktübliche Zins zu, welcher oft deutlich unter dem Vertragszins liegt. „So ergeben sich bestenfalls Kosteneinsparungen von mehreren tausend Euro“, meint Werner Dillerup.

Vertragsprüfung lohnt sich
Im Falle einer Scheidung lohnt sich daher die Prüfung der Darlehensverträge durch einen Anwalt. Nahezu alle Verträge, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, sind auf diese Weise angreifbar.

Grund hierfür sind die strengen Gesetzesanforderungen, die laut § 355 BGB das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen regeln. „Obwohl inzwischen ein Muster einer Widerrufsbelehrung in das Gesetz aufgenommen wurde, haben kaum Banken und Sparkassen dieses Musterformular für sich übernommen“, fügt Werner Dillerup hinzu.

Kurzprofil Rechtsanwalt Werner Dillerup
Seit 2009 ist Rechtsanwalt Werner Dillerup in der Kanzlei Heyers Rechtsanwälte, Osnabrück, Münster und Leipzig, mit den Schwerpunkten Bank- und Kapitalmarktrecht sowie dem Handels- und Gesellschaftsrecht tätig.

Rechtsanwalt Dillerup studierte Rechtswissenschaften in Osnabrück und Betriebswirtschaftslehre an der Fernuniversität Hagen. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht und im FORUM Junge Anwaltschaft des Deutschen Anwaltvereins e. V.

Zusätzlich übt Rechtsanwalt Dillerup einen Lehrauftrag im Handels- und Gesellschaftsrecht für die Westfälische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie in Münster aus.

Rechtsanwalt Dillerup wird von der Verbraucherzentrale Hamburg als spezialisierter Rechtsanwalt zum Thema Widerrufsrecht bei Darlehnsverträgen empfohlen.

Wer gern mehr erfahren möchte, wendet sich bitte direkt an
Heyers Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Werner Dillerup
49080 Osnabrück
www.heyers-rechtsanwaelte.de