10 Punkte, die man beim Kassenwechsel wissen sollte

Die Wechselfrist endet am 31. Januar

Wechsel spart bis zu 600 Euro pro Jahr
 
Die Krankenkassen haben zum Jahresanfang ihre Beiträge angepasst. Neben Preissenkungen gab es auch deutliche Preiserhöhungen.

Versicherte können das ausnutzen und durch einen Wechsel zu einer günstigeren Kasse viel Geld sparen.

Das Zeitfenster für den schnellstmöglichen Wechsel schließt sich mit dem Stichtag 31.1.2015. Solange haben in der Regel alle Versicherten im Rahmen der Sonderkündigung Zeit unabhängig von der Vorversicherungsdauer ihre Kasse zu verlassen

Anschließend läuft der Vertrag noch 2 Monate bei der alten Krankenkasse, bevor ein Vertrag bei einem neuen, günstigeren Anbieter in Kraft treten kann.

Unter www.1a.net/versicherung/gesetzliche-krankenversicherung hat das 1A Verbraucherportal neben einem Ersparnisrechner auch wesentliche Informationen zum Thema Krankenkassen zusammengestellt.

1) Wie genau funktioniert der Wechsel?

  • Neue Kasse suchen
  • Alte Kasse schriftlich kündigen
  • Kündigungsbestätigung der alten Kasse abwarten (max. 2 Wochen)
  • Antrag für neue Versicherung ausfüllen
  • Kündigungsbestätigung zusammen mit Antrag an neue Krankenkasse senden (Post)
  • Mitgliedschaftsbestätigung abwarten und an alte Krankenkasse weiterleiten
  • Bild für Gesundheitskarte bei neuer Kasse einreichen

2) Muss die Kündigung per Einschreiben versendet werden?
Ein Einschreiben ist nicht unbedingt notwendig, kann aber nicht schaden. Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgt und innerhalb der Frist direkt an die Kasse gerichtet ist. Das Schreiben kann auch per Fax gesendet werden.

3) Wie berechnet sich meine Ersparnis?
Wie viel genau gespart werden kann, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Vorversicherung - Je teurer die alte Kasse, desto größer die Ersparnis beim Wechsel zu einer günstigeren Versicherung

  • Wohnort / Bundesland: Einige Krankenkassen sind nur in bestimmten Bundesländern geöffnet. Dazu gehören auch die günstigsten Kassen: BKK Euregio (Hamburg, Nordrhein-Westfalen) und Metzinger BKK (Baden-Württemberg)

  • Einkommen: Die Beiträge orientieren sich prozentual am Einkommen. Deshalb ist die absolute Ersparnis in Euro und Cent bei hohem Einkommen größer als bei Geringverdienern.

4) Wenn die neue Kasse mich ablehnt - bin ich trotzdem versichert?
Ja! In der Regel kann keine gesetzliche Kasse einen Mitgliedschaftsantrag ablehnen. Sollte aus irgendeinem Grund dennoch etwas schief gehen, bleibt die alte Versicherung automatisch bestehen. Die Kündigung wird unwirksam, sofern keine neue Kasse nachgewiesen wird.

5) Habe ich Nachteile durch den Wechsel bei laufenden Behandlungen?
Laufende Behandlungen werden auch von der neuen Krankenkasse übernommen, sofern es sich um normale Kassenleistungen handelt. Sollten Sie Behandlungen erhalten, die Ihre alte Kasse als besondere Zusatzleistung erstattet, ist es ratsam, das vorher mit der neuen Kasse zu besprechen. Im Zweifel kann der Wechsel auch bis zum Abschluss der Behandlung warten.

6) Kann ich kündigen, wenn ich die Sonderkündigung verpasst habe?
Ja, dann müssen Sie jedoch die Mindestversicherungszeit von 18 Monaten bei der bisherigen Krankenkasse vorweisen. Wahltarife haben unter Umständen eine längere Mindestversicherungszeit (3 Jahre). Sind diese Vorversicherungszeiten abgelaufen, ist die Kündigung auch unterjährig jederzeit möglich.

7) Ist es sicher, dass die neue Kasse beitragsstabil bleibt?
Die Krankenkassen sind stark den politischen Regelungen unterworfen. Deshalb ist es nicht ausgeschlossen, dass Zusatzbeiträge auch mitten im Jahr erhöht werden. Sollte das passieren, haben Sie auch bei kurzer Versicherungszeit bei der neuen Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht und können erneut kostenfrei wechseln.

8) Was passiert mit meiner Gesundheitskarte bzw. Versichertenkarte?
Sie erhalten kostenfrei von der neuen Krankenkasse eine neue Karte zugesendet. Einzige Pflicht Ihrerseits dafür ist, dass Sie ein Bild zur Verfügung stellen (per Post, Mail oder Kassen-Webseite möglich).

9) Müssen Boni oder Prämien der alten Kasse zurückgezahlt werden?
Hier gibt es Unterschiede: Bonuszahlungen für gesunde Lebensweise und Prämienzahlungen für beitragszahlende Mitglieder. Gewährt die Kasse bei gesunder Lebensweise (Teilnahme an Gesundheitskursen oder anderen Bonusprogrammen) Boni, ist es denkbar, dass die Auszahlung für 2014 an ein bestimmtes Datum geknüpft ist. Liegt dies im Februar 2015 oder später, erhalten Sie keine Bonuszahlungen bei Kündigung bis Ende Januar. Dass Sie etwas zurückzahlen müssen, was sie bereits erhalten haben, ist nicht zu befürchten.

Pauschale Prämien, die einige Kassen in den vergangenen Jahren an Mitglieder ausgezahlt haben, bleiben generell unberührt und müssen auch nicht zurückgezahlt werden.
 
10) Können auch chronisch Kranke so einfach wechseln?
Prinzipiell ja. Jede andere Krankenkasse muss Sie aufnehmen und die Behandlungen bezahlen. Allerdings sollten Sie einiges beachten, sofern Sie bestimmte Medikamente mit speziellen Wirkstoffen erhalten. Klären Sie vorher, ob die neue Kasse dieselben Präparate erstattet oder andere. Falls Sie andere Medikamente erhalten würden, klären Sie mit dem behandelnden Arzt, ob diese für Sie geeignet sind.
 
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