Deutschland plant Digitalabgabe für Internetkonzerne
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer plant eine Digitalabgabe für große Internetkonzerne wie Google und Meta in Deutschland.
Plattformen mit hohen Werbeumsätzen sollen künftig 10 Prozent zahlen, wenn sie Medien- oder Kulturinhalte nutzen. Vorbild ist Österreich, wo es seit 2020 eine ähnliche Regelung gibt.
Ziel ist es, faire Steuerbeiträge, mehr Medienvielfalt und weniger Abhängigkeit von US-Konzernen zu erreichen. Endverbraucher sollen nicht belastet werden.
Prof. Dr. Christoph Juhn über die Herausforderungen bei der Umsetzung
„Die Digitalsteuer ist ein Ausdruck eines berechtigten Anliegens – der fairen Besteuerung digitaler Wertschöpfung. Doch die Umsetzung auf nationaler Ebene kann weitreichende Konsequenzen haben.
Vor allem die politischen Dimensionen rund um die Digitalsteuer sind nicht zu unterschätzen.
In den letzten Jahren gab es zahlreiche Konflikte zwischen den USA und mehreren europäischen Ländern, die eine nationale Digitalsteuer einführten. Diese Auseinandersetzungen könnten dazu führen, dass sich betroffene Unternehmen Gedanken über die Zukunft ihrer Geschäfte in den betroffenen Märkten machen müssen.
Eine Eskalation von Handelskonflikten, wie sie bereits in Form von Strafzöllen angedeutet wurde, könnte hierzulande für viele Unternehmen fatale wirtschaftliche Auswirkungen haben.
Angesichts der komplexen wirtschaftlichen, rechtlichen und handelspolitischen Herausforderungen ist der multilaterale Ansatz, den die OECD mit ihrem Zwei-Säulen-Modell verfolgt, ein bewährter Weg.
Während Pillar One darauf abzielt, dass unter anderem große Digitalkonzerne einen Teil ihrer Gewinne in den Ländern versteuern, in denen sie Umsätze erzielen, zielt Pillar Two auf eine globale Mindestbesteuerung ab.
Diese Initiativen könnten nicht nur internationale Standards schaffen, sondern auch langfristige Stabilität für Unternehmen bieten, die in einem sich schnell verändernden Markt agieren.
Eine gemeinsame Regelung könnte die Wettbewerbsbedingungen sowohl für traditionelle als auch für digitale Unternehmen verbessern und den rechtlichen Rahmen vereinheitlichen.
Allerdings sind noch zahlreiche technische Details und rechtliche Aspekte zu klären, bevor eine umfassende Lösung in Kraft treten kann.
Langfristig könnte ein multilateraler Ansatz aber stabilere Rahmenbedingungen schaffen und somit die steuerlichen Risiken sowohl für Unternehmen als auch für nationale Regierungen verringern.“
Wer gern mehr dazu erfahren möchte, findet weitere Informationen unter https://www.juhn.com
Zur Person
Prof. Dr. Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht, Steuerberater und besitzt einen Master of Laws.
Seine Schwerpunkte in der Gestaltungsberatung liegen auf Umwandlungen und Umstrukturierungen, Unternehmen- und Konzernsteuerrecht, internationalem Steuerrecht, Unternehmenstransaktionen (M&A), Beratung für Berater sowie der laufenden Steuerberatung. Nachdem er 2011 seinen LL.M. an Statement der Universität zu Köln erwarb, wurde er 2013 zum Steuerberater bestellt.
Im Jahr 2020 promovierte er zum Dr. jur. im internationalen Unternehmen- & Umwandlungssteuerrecht und wurde noch im selben Jahr zum Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule Bonn berufen.
Parallel dazu gründete er – nach Anstellungen in zwei Steuerberatungsgesellschaften – im Jahr 2015 die JUHN Partner GmbH und 2017 die JUHN BESAU GmbH. Außerdem betreibt der Steuerprofi unter @juhnsteuerberater einen erfolgreichen YouTube-Kanal.
Kurzprofil:
JUHN Partner ist eine Kanzlei mit Standorten in Bonn, Köln, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Dubai, die sich besonders auf die Steuerberatung von Kapital- und Personengesellschaften spezialisiert hat.
Ihr Ziel: steueroptimierte Gesamtlösungen für Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer. Dazu betreut ein interdisziplinäres 100-köpfiges Team rund um den Gründer, geschäftsführenden Partner und Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule, Prof. Dr. Christoph Juhn, Mandanten sowohl bei der Steuergestaltung als auch in der laufenden Beratung.
Mit ihrem kaufmännischen und juristischen Wissen prüfen die Experten nicht nur die Steuereffizienz bestehender Unternehmensstrukturen und schaffen bei Bedarf maßgeschneidert optimierte Lösungen, sondern stehen im Rahmen langfristiger Partnerschaften für sämtliche nationalen oder internationalen Steuerfragen zur Verfügung.
Dabei begleiten sie Organisationen sowie Anteilseigner etwa bei Umwandlungsvorgängen oder Unternehmensverkäufen, erstellen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen oder übernehmen die
monatliche Finanz- und Lohnbuchhaltung.