Staatliches Aufstiegs-BAföG: Mehr Geld für Fortbildung mit Kind

Kind und Karriere unter einen Hut zu bekommen ist nicht immer einfach.

Für den beruflichen Aufstieg sind Fortbildungen nützlich, jedoch sind diese oft mit hohen Kosten verbunden. Bund und Länder unterstützen daher die Finanzierung von mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen mit dem Aufstiegs-BAföG. Mütter und Väter erhalten seit dem vergangenen Sommer in Kraft getretenen Neuerungen nun mehr Geld vom Staat. Um Menschen im ständigen Spagat zwischen Familie und Beruf zu fördern, ist das neue Aufstiegs-BAföG noch familienfreundlicher geworden.

Mehr Geld für Familien und Alleinerziehende
Zuschüsse zum Lebensunterhalt und zur Kinderbetreuung: Das Aufstiegs-BAföG bietet insbesondere Berufstätigen mit Kindern finanzielle Unterstützung, um sich trotz der Doppelbelastung von Beruf und Familie fortzubilden. Der Beitrag zum Lebensunterhalt muss seit 01. August 2020 nicht mehr zurückgezahlt werden.

  • Verheiratete mit zwei Kindern können so bis zu 1.597 Euro pro Monat erhalten.
  • Alleinerziehende mit einem Kind werden mit bis zu 1.127 Euro pro Monat gefördert.

Die Höhe der Förderung ist dabei abhängig vom Einkommen und Vermögen. Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen monatlichen Betreuungszuschuss von 150 Euro pro Kind bis zu einem Alter von 14 Jahren.

Einkommens- und vermögensunabhängig können Fortbildungsteilnehmende mit oder ohne Kind bis zu 15.000 Euro für die Finanzierung ihrer Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Anspruch nehmen. Bei finanziellen Engpässen profitieren Geringverdienende aus sozialen Gründen zudem von verbesserten Stundungs- und Erlassmöglichkeiten.

Höhere Freibeträge für Lebenspartner und Kinder
Das Vermögen des Antragstellers wird erst ab einem Betrag von 45.000 Euro angerechnet. Dieser Freibetrag erhöht sich bei Verheirateten und Verpartnerten, die nicht dauerhaft getrennt leben, um 2.300 Euro. Für jedes Kind erhöht er sich um weitere 2.300 Euro. Das Vermögen des Ehe- oder Lebenspartners ist anrechnungsfrei. Dies gilt auch für eine angemessene, selbst genutzte Immobilie und ein entsprechendes Auto.

Förderantrag online stellen
Für die Antragstellung für das Aufstiegs-BAföG können alle Formulare online ausgefüllt werden. Wer persönlich beraten werden möchte, kontaktiert das Förderamt in Wohnortnähe. Mehr Informationen und die entsprechenden Adressen finden Interessierte unter www.aufstiegs-bafög.de . Allgemeine Informationen sowie Hinweise zur Antragstellung werden auch telefonisch unter 0800 622 36 34 (kostenfrei, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr) erteilt.

Über das Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG, kurz AFBG) werden Teilnehmende jeden Alters bei Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt.

Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/-in, Fachwirt/-in, Techniker/-in, Erzieher/-in oder Betriebswirt/-in. Die Teilnehmenden erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt.

Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen.

Seit Bestehen des AFBG (1996) konnten so rund drei Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständler*innen und Ausbilder*innen für Fachkräfte von morgen mit einer Förderleistung von insgesamt rund zehn Milliarden Euro ermöglicht werden. 2019 wurden rund 167.000 Personen mit dem AFBG unterstützt. 

Weitere Informationen sind unter www.aufstiegs-bafög.de  erhältlich.