Widerspruchslösung kann Zahl der Organspenden erhöhen

Einbindung in gesellschaftliche Debatte wichtig

Wer sich zu Lebzeiten nicht ausdrücklich dagegen ausspricht, wird im Todesfall automatisch zum Organspender – im Sinne einer solchen Widerspruchslösung ist die posthume Organentnahme bereits in vielen Ländern Europas geregelt.

Nun möchte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dieses Modell auch in Deutschland einführen. In die Debatte schaltet sich auch die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) ein: In einer Online-Umfrage hat sich die große Mehrheit der Mitglieder für eine Widerspruchslösung ausgesprochen, und auch der Vorstand unterstützt Spahns Vorschlag.

Die DGIIN fordert aber ein Gesamtpaket, das weitere Maßnahmen und eine breite gesellschaftliche Diskussion beinhaltet.

Die Zahl der Organspenden ist seit 2010 in Deutschland um fast ein Drittel gesunken, im vergangenen Jahr wurde mit 797 Spendern ein neuer Tiefstand erreicht. Gleichzeitig warten rund 10.000 Menschen dringend auf ein Spenderorgan, das ihnen die Lebensqualität erhalten oder das Leben retten soll.

„Diese Zahlen belegen eindrücklich, dass das bisherige System der Organspende verbessert werden muss“, sagt Professor Dr. Uwe Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital Eschweiler und Generalsekretär der DGIIN. Die Einführung der Widerspruchslösung könne ein zusätzlicher Schritt sein, um die Zahl der für Transplantationen zur Verfügung stehenden Organe zu erhöhen.

Zudem steht die Bevölkerung der Organspende mehrheitlich positiv gegenüber: In einer aktuellen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erklärten 72 Prozent der Befragten ihre Bereitschaft zur Organspende. Allerdings hatte nur jeder zweite von ihnen einen Spenderausweis ausgefüllt.

Gemäß der derzeit geltenden Entscheidungslösung muss der Spender einer Organentnahme jedoch ausdrücklich zugestimmt haben. Liegt kein Spenderausweis vor, können in zweiter Linie auch die Angehörigen über eine Organentnahme entscheiden.

Diesen Prozess kehrt die so genannte doppelte Widerspruchslösung genau um:
Hat der Spender selbst zu Lebzeiten nicht widersprochen, haben in dieser Variante immer noch die Angehörigen das Recht zum Widerspruch, bevor Organe entnommen werden. Dieser von Spahn bevorzugten Variante stimmten bei der DGIIN-Umfrage 33 Prozent der Experten zu. 43 Prozent favorisierten hingegen die so genannte einfache Widerspruchslösung, bei der nur der Spender selbst widerspruchsberechtigt ist.

Insgesamt beteiligten sich mit 1.014 Teilnehmern über 50 Prozent der Mitglieder der DGIIN an dieser Umfrage. „Uns war es als Fachgesellschaft wichtig, auch die Position unserer Mitglieder zu erfragen und ihnen dadurch eine Beteiligung zu ermöglichen“, begründet Professor Dr. Stefan John, Präsident die Entscheidung zu einer Mitgliederbefragung.

Beide Varianten könnten die Zahl der Spenderorgane deutlich erhöhen – denn laut BZgA-Umfrage –  lehnen nur 14 Prozent der Deutschen eine posthume Organentnahme ausdrücklich ab. Die Widerspruchslösung führt zudem deutlicher vor Augen, dass auch derjenige eine Entscheidung trifft, der sich nicht entscheidet.

„Wir müssen daher die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Menschen sich umfassend informieren und auf dieser Grundlage frei entscheiden können“, sagt John, der auch Oberarzt und Leiter des Funktionsbereiches Intensivmedizin sowie Leiter des Arbeitskreises Intensivmedizin am Klinikum Nürnberg ist.

Hierfür sei eine breite gesellschaftliche Debatte notwendig, in der auch Bedenken ernst genommen werden. Zudem müsse sichergestellt sein, dass jeder über seine Möglichkeit zum Widerspruch informiert sei und ihm aus einem möglichen Widerspruch keine Nachteile erwachsen.  

Nach Ansicht der DGIIN reicht die Widerspruchslösung allein jedoch nicht aus, um eine Trendwende in der Transplantationsmedizin herbeizuführen.

Dringenden Verbesserungsbedarf sehen die Experten auch bei den klinikinternen Abläufen

„Als Fachgesellschaft begrüßen wir daher einen weiteren Gesetzesentwurf, durch den die Transplantationsbeauftragten gestärkt, der Vorhalteaufwand für die Organentnahme besser vergütet und die Möglichkeiten, einen irreversiblen Hirnfunktionsausfall zeitnah und flächendeckend festzustellen, verbessert werden sollen“, sagt Janssens.

Denn heute scheitert eine Organentnahme in einigen Fällen nicht am Willen des potenziellen Spenders oder seiner Angehörigen, sondern an den komplexen Abläufen innerhalb des medizinischen Systems und dem zunehmenden Personalmangel in den Kliniken, so der Experte abschließend.

Quelle:
Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) - http://www.dgiin.de/start.html