Wie läuft die Scheidung mit Kindern ab?

Wenn sich Ehepaare letztendlich doch zu einer Trennung entschließen, können die dabei entstehenden Emotionen schnell zu Problemen und Streitigkeiten führen.

Diese sollten jedoch niemals auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Scheidung rücksichtsvoll vonstattengehen kann und wie das Sorgerecht anschließend geregelt ist. – Laura Gosemann

Wenngleich ein Schlussstrich einer Beziehung in der Regel besser für das Kind ist, als eine konfliktreiche Ehe weiterzuführen, muss dabei insbesondere auf die Gefühle des Nachwuchses Rücksicht genommen werden. Ansonsten können negative Gefühle wie Aggressivität, Trotz, Depressionen und sozialer Rückzug, welches klassische Symptome von Scheidungskindern sind, die Folge sein.

Um diese zu verhindern, muss ihnen daher unbedingt weiterhin viel Nähe und Zeit zuteilwerden.

Der Partner darf allerdings niemals vor dem Kind schlechtgemacht werden. Genauso sollte nicht versucht werden, beispielsweise durch Geschenke den Nachwuchs auf die eigene Seite zu ziehen, denn dadurch entsteht für das Kind ein schwerer Loyalitätskonflikt.

Reden Sie mit Ihrem Kind
Offene Gespräche bilden die Grundlage für eine einvernehmliche Scheidung, sowohl mit dem Partner als auch mit dem Kind. Letzterem sollte dabei unbedingt vermittelt werden, dass immer noch beide Elternteile für es da sind.

Die Kinder interessiert jedoch auch, bei wem sie leben werden, ob ein Umzug sie womöglich von Freunden trennt und wie oft sie den anderen Elternteil künftig zu Gesicht bekommen.

Kann sich das Paar nicht vorab schon zu diesen Fragestellungen einigen, sollte daher ruhig eine Familienberatung unterstützend hinzugezogen werden. Denn klare Regeln und dass Vereinbarungen eingehalten werden, ist nach einer Scheidung besonders wichtig.

Gehen Paare mit der Situation entsprechend gewissenhaft um, wirken Scheidungskinder oftmals sogar reifer als andere Kinder.

Wie ist das Sorgerecht geregelt?
Wenngleich das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bestehen bleibt, trifft nur einer der beiden Eheleute größtenteils die Entscheidungen, die im Alltag anfallen. So wird beispielsweise der Fernsehkonsum, Ins-Bett-geh-Zeiten etc. von demjenigen bestimmt, bei dem das Kind überwiegend lebt.

Nur bei grundlegenden Entscheidungen wie der Kindergartenwahl, einem Schulwechsel oder einem größeren medizinischen Eingriff hat der Partner ein Mitspracherecht.
Ist stattdessen das alleinige Sorgerecht gewünscht, müssen schwerwiegende Gründe für eine Genehmigung vorliegen.

Wie wird die Unterhaltspflicht aufgeteilt?
Nach einer Scheidung müssen weiterhin beide Eltern für ihren Nachwuchs Unterhalt zahlen, solange sich das Kind noch in einer Ausbildung befindet.

Hierbei gilt allerdings, dass der Elternteil, bei dem es lebt, dieser Verpflichtung durch die entsprechende Betreuung und Erziehung nachkommt. Der andere muss dann für den sogenannten Barunterhalt sorgen.

Ist das Kind schließlich volljährig, wird der fällige Betrag der Unterhaltszahlung je nach Leistungsfähigkeit zwischen Vater und Mutter aufgeteilt, bis die Ausbildung abgeschlossen ist.

Wer gern weitere Informationen zum Thema Scheidung mit Kind hätte, schaut bitte direkt auf www.scheidung.org/kinder/