Von der Schmelze auf den Teller

Blattgold als prunkvolle Zutat im Essen

Schon seit vielen Jahrhunderten verziert Blattgold hochkarätige Kunstwerke, prunkvolle Herrschersitze und ganze Kirchendecken.

Doch das hauchdünne Edelmetall landet manchmal in Form von kleinen Glitterpartikeln und Flocken oder als Goldüberzug von kompletten Speisen auch auf unseren Tellern.

Experte Dominik Lochmann, Geschäftsführer der ESG Edelmetall-Service GmbH & Co. KG, erklärt, wie Blattgold entsteht und ob es sich tatsächlich zum Essen eignet.

Traditionelles Handwerk
Goldschlägerei stellt ein über 5.000 Jahre altes Verfahren zur Herstellung von Blattgold dar. Hierbei walzen sogenannte Goldschläger Edelmetallbarren zunächst mit einer Maschine zu Blechen und schlagen sie anschließend mit Hämmern auf die gewünschte Dicke im Mikrometerbereich.

„Da die notwendigen Produktionsschritte bis heute nicht vollständig maschinell ablaufen, führt der große Arbeitsaufwand zu einem höheren Preis im Vergleich zum reinen Materialwert“, weiß Dominik Lochmann. Dennoch stellt das sogenannte Schlagmetall kein unbezahlbares Luxusgut dar. Bereits mit einem minimalen Materialeinsatz lassen sich aufgrund der geringen Dicke des Endproduktes große Flächen erzeugen.

Luxus auf dem Speiseplan
In Lebensmitteln stellt Blattgold letztlich nur eine optische Verfeinerung dar, da es nach nichts schmeckt. Sofern das Edelmetall einen Feingehalt von 99,99 Prozent aufweist, gilt der Verzehr auch gesundheitlich als unbedenklich. Als nährstofflose Zutat scheidet es der Körper unverdaut wieder aus.

Künstler mischen dem Gold für ihre Werke meist weitere Metalle bei, um dem Material mehr Stabilität zu verleihen. Da solche Gemische für den Körper unter Umständen giftige Stoffe enthalten, gehören diese nicht auf den Speiseplan.

Daher sollten Interessenten beim Kauf unbedingt auf eine hohe Reinheit des Produktes achten.

„Blattgold dient bei Mahlzeiten sicherlich als Hingucker für besondere Anlässe. Für den alltäglichen Gebrauch oder gar als Wertanlage empfehle ich es hingegen nicht“, fasst der ESG-Experte abschließend zusammen.

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