Fünf teure Irrtümer im Straßenverkehr

Welche hohen Bußgelder Autofahrer überraschen

Tempoverstöße können richtig teuer werden – das weiß jeder Autofahrer. Doch auch bei vermeintlichen Kleinigkeiten sind die Regelsätze des Bußgeldkatalogs höher, als viele Menschen denken. Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de, klärt auf, welche Irrtümer teuer werden können.

Irrtum 1: Bei grünem Pfeil an der Ampel ist kein Anhalten notwendig

Ein grüner Pfeil neben der roten Ampel verleitet viele Autofahrer dazu, zu zügig abzubiegen. Dabei gilt bei Verkehrszeichen 720 rechtlich ein striktes Haltegebot: Das Fahrzeug muss ähnlich wie an einem Stoppschild zum vollständigen Stillstand kommen. Erst nach einer kurzen Pause und nachdem sich der Fahrer vergewissert hat, dass der querende Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird, darf er abbiegen.

„Wer diese Anhaltepflicht ignoriert, begeht zwar keinen klassischen Rotlichtverstoß, muss aber dennoch mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen“, erklärt Melanie Leier.

Irrtum 2: Ist kein Zug zu sehen, darf der Bahnübergang immer überquert werden

Freie Sicht auf die Gleise verleitet manche Verkehrsteilnehmer dazu, Warnsignale am Bahnübergang einfach zu ignorieren. Dabei müssen sie bei einem roten Signal oder einer sich senkenden Schranke am Bahnübergang unbedingt anhalten. Wer trotzdem weiterfährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern riskiert auch harte Sanktionen.

„Der Regelsatz für das Überqueren der Gleise bei leuchtendem Rotlicht inklusive Gefährdung beträgt 290 Euro Bußgeld plus einen Monat Fahrverbot. Wenn Schranken umfahren werden, sind sogar 700 Euro und drei Monate Fahrverbot fällig“, weiß Melanie Leier.

Irrtum 3: Erst ab 0,5 Promille drohen Konsequenzen

Der feuchtfröhliche Abend ist vorbei, die Fahrt nach Hause erscheint machbar. Außerdem ist Autofahren mit weniger als 0,5 Promille doch erlaubt – was soll also passieren? Wer so denkt, liegt falsch.

„Bei einem Unfall oder dem Vorliegen sogenannter alkoholbedingter Ausfallerscheinungen greift bereits ab 0,3 Promille das Strafrecht. Die Folgen sind dabei drastischer als bei bloßen Ordnungswidrigkeiten. Am Einkommen bemessene Geldstrafen und ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten sind hier üblich“, warnt die Anwältin.

Irrtum 4: Kurz vor dem Zebrastreifen bremsen reicht aus

Ein Fußgängerüberweg erfordert von Autofahrern höchste Aufmerksamkeit und vorausschauendes Fahren. Wer dort nicht rechtzeitig vom Gas geht, verhält sich nicht nur rücksichtslos, sondern übersieht auch eine Vorschrift der Straßenverkehrsordnung, weiß Melanie Leier:

„Nach Paragraf 26 Absatz 1 der StVO darf sich ein Kraftfahrzeug einem Fußgängerüberweg nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. Wer diese angepasste Geschwindigkeit nicht einhält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro und der Eintragung eines Punktes in das Fahreignungsregister rechnen.“ Werden zusätzlich Fußgänger gefährdet, kann die Geldbuße höher ausfallen.

Irrtum 5: Bußgeldvorwürfe sind unanfechtbar

Wer Post von der Bußgeldstelle erhält, bezahlt in der Regel schnell das Bußgeld. Doch auch Behörden arbeiten nicht fehlerfrei. Mangelhafte Eichungen, falsche Messprotokolle oder eine fehlende Identifizierbarkeit auf dem Messbild führen regelmäßig dazu, dass Bußgeldvorwürfe juristisch angreifbar sind.

Wer den geforderten Betrag direkt überweist, erkennt den Bescheid mit allen Konsequenzen, wie etwa Punkten in Flensburg oder einem drohenden Fahrverbot, rechtskräftig an. Eine nachträgliche Korrektur ist danach in der Regel nicht mehr möglich“, erklärt die Anwältin. Autofahrer sollten stattdessen innerhalb der Zwei-Wochen-Frist Einspruch einlegen. Nur so können die Vorwürfe von Juristen auf Messfehler oder formale Mängel geprüft und gegebenenfalls abgewehrt werden.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien.

Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.