„Mein Beifahrer hat den Tacho gesehen!“

Wann sich Mitfahrer als Zeugen eignen

Ob bei einem Verkehrsunfall oder nach einem Blitzerfoto – der Beifahrer ist meist ganz nah dran. Aber taugt er eigentlich auch als glaubwürdiger und brauchbarer Zeuge, wenn es um Schuld oder Unschuld geht? 

„Ein Beifahrer kann beispielsweise den Hergang eines Unfalls schildern. Doch ob er als Zeuge geeignet ist oder aussagen muss, hängt sowohl von seiner Beziehung zum Fahrer als auch vom konkreten Verfahrensgegenstand ab“, weiß Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.

Blitzermessung genauer als Tacho

Nach einem Tempoverstoß ist die Versuchung groß, den Beifahrer als entlastenden Zeugen ins Spiel zu bringen. Schließlich könnte er doch bestätigen, dass der Fahrer eigentlich gar nicht zu schnell unterwegs war. 

Doch vor Gericht hat diese Strategie meist keinen Erfolg, verrät Tom Louven: „Beifahrer gelten als wenig verlässliche Zeugen, da sie naturgemäß nicht so stark auf das Verkehrsgeschehen achten. Ihre Aussagen zur gefahrenen Geschwindigkeit stellen also eher grobe Schätzungen dar. Selbst wenn sie genau im Moment des Blitzens auf den Tacho schauen, stellt die Anzeige trotzdem keinen stichhaltigen Beweis dar. Denn der Tacho ist im Gegensatz zum Messgerät nicht geeicht und zeigt immer eine etwas höhere Geschwindigkeit an. Das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben.“ 

Der Blick auf den Tacho nach dem Blitzen ist außerdem viel unzuverlässiger, als viele Autofahrer denken: Studien haben gezeigt, dass Fahrer nach dem Blitzlicht automatisch abbremsen oder zumindest reflexartig den Fuß vom Gaspedal nehmen. Die angezeigte Geschwindigkeit entspricht also nicht mehr dem zuvor gemessenen Tempo.

Beifahrer-Aussage bei Unfällen

Wenn es um Verkehrsunfälle geht, sieht die Situation allerdings anders aus. Hier kann der Beifahrer durchaus ein wichtiger Zeuge sein – etwa hinsichtlich der Fragen 

  • „Wer saß am Steuer?“,
  • „Wie lief die Kollision ab?“ oder 
  • „War der Fahrer abgelenkt?“. 

Ob der Beifahrer gegen den Fahrer aussagen muss, hängt von der persönlichen Nähe der beiden ab.

„Ehepartner, Verlobte und enge Angehörige dürfen nach § 52 Strafprozessordnung (StPO) die Aussage verweigern. Dieses sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht soll verhindern, dass Familienangehörige sich gegenseitig belasten müssen“, erklärt der Anwalt und ergänzt: „Jeder Mensch hat darüber hinaus ein Auskunftsverweigerungsrecht nach §55 StPO, wenn er sich durch seine Aussage selbst belasten würde. Kann er nicht von diesen beiden Rechten Gebrauch machen, ist der Beifahrer wie jeder Zeuge allerdings zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet.“

Zeuge in gefährlichen Situationen

Auch wenn der Beifahrer in Bußgeldverfahren selten den entscheidenden Unterschied macht, kann seine Wahrnehmung in Unfallsituationen oder bei plötzlich auftretenden Gefahren von großer Bedeutung sein. 

„Wenn ein Mitfahrer beispielsweise bestätigen kann, dass der Fahrer abrupt bremsen oder ausweichen musste, weil ein anderes Fahrzeug unvorhergesehen eingeschert ist, hilft das bei der Einschätzung von Verschulden und Fahrverhalten“, erklärt Tom Louven. 

Die Beobachtungen des Beifahrers können nachvollziehbar machen, warum der Fahrer in einer konkreten Situation beschleunigt oder stark abgebremst hat – etwa um eine Kollision zu verhindern.

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