Schönheitseingriffe rückgängig machen – geht das?
Bei diesen Beauty-Eingriffen ist es möglich
Laut einer Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) aus dem Jahr 2021 haben sich rund 57,5 Prozent der Befragten einer Schönheitsoperation unterzogen, um ihre persönlich empfundenen ästhetischen Makel zu reduzieren.
21,7 Prozent hingegen ließen ihr Aussehen ändern, um dem eigenen Schönheitsideal zu entsprechen.
Für die Erfüllung des lang gehegten ästhetischen Wunsches ergreifen viele Menschen verschiedene Maßnahmen: Sie sparen jahrelang, verzichten dabei auf viele Annehmlichkeiten des täglichen Lebens, halten Diäten oder stellen ihren Lebensstil um.
Doch was geschieht, wenn sich die Vorstellungen ändern, die Ergebnisse nicht den Erwartungen entsprechen oder Patienten unter misslungenen Schönheitsoperationen leiden müssen?
„Dank neuester Technologien und fortschrittlicher Behandlungsansätze ist es in einigen Fällen möglich, Schönheitseingriffe anzupassen oder sogar vollständig rückgängig zu machen“, weiß Prof. CH Dr. med. Mehmet Atila, Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie und Direktor des „Medical Inn“-Zentrums in Düsseldorf.
Welche Beauty-Eingriffe dazu zählen, verrät der Schönheitschirurg.
Brustvergrößerung
Die Rückgängigmachung einer Brustvergrößerung lässt sich auf unterschiedliche Arten durchführen. Zum einen besteht die Möglichkeit, die Implantate zu entfernen, und zum anderen kann auf natürliche Implantate oder sogar auf Eigenfett zurückgegriffen werden, um das Brustvolumen im Vergleich zu herkömmlichen Implantaten zu reduzieren.
Prof. CH Dr. Atila erläutert: „Die Wahl der Behandlungsmethode hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von der ursprünglichen Operationstechnik, der Beschaffenheit des Brustgewebes und individuellen anatomischen Gegebenheiten.“ Häufig erfolgt neben der Entfernung der Brustimplantate auch eine Straffung des Gewebes.
Unterspritzungen mit Hyaluronsäure
Um Falten- oder Lippenunterspritzungen mit Hyaluronsäure zu korrigieren, kommt häufig die Injektion von Hyaluronidase zum Einsatz. „Dieses Enzym baut die Hyaluronsäure ab und reduziert dadurch die Wirkung der ursprünglichen Injektion“, erklärt der Beauty-Doc und fährt fort: „Der Prozess erfordert oft mehrere Sitzungen und kann mit Risiken wie allergischen Reaktionen oder vorübergehenden Schwellungen verbunden sein.“
Übrigens: Im Gegensatz zu einer Hyaluron-Unterspritzung lässt sich eine Botox-Injektionen nicht rückgängig machen. Der Körper baut den Wirkstoff jedoch von selbst ab, was in der Regel bis zu sechs Monate dauert.
Brazilian Butt Lift
Nicht ganz so einfach verläuft die Rückgängigmachung eines Brazilian Butt Lift. Trotz der Möglichkeit einer Liposuktion (Fettabsaugung) zur Reduzierung des Gesäßvolumens erweisen sich solche Eingriffe oft als anspruchsvoll und komplex.
Außerdem besteht die Gefahr, dass das Gesäß durch die Fettabsaugung seine Form verliert und schlaff wird. Patienten müssen damit rechnen, dass ein sogenanntes „Reverse BBL“ nicht den Zustand vor dem Eingriff wiederherstellt.
Nasenoperation
Eine Nasenoperation an sich ist nicht rückgängig zu machen, es kann aber eine Korrektur vorgenommen werden. Dies sollte jedoch erst nach einem Jahr erfolgen, um eventuelle Schwellungen abklingen zu lassen und das Operationsergebnis nicht zu beeinträchtigen.
Darüber hinaus kommen auch minimalinvasive Methoden in Betracht, die eine Anpassung des Nasenbildes ermöglichen. Dazu gehören zum Beispiel Hyaluronsäure oder Eigenfett. Auch Botox-Injektionen können zur Korrektur eingesetzt werden.
Tipp vom Beauty-Doc
„Ich empfehle jedem Patienten, Schönheitsideale kritisch zu hinterfragen und sich bewusst zu machen, dass persönliche Vorlieben sich im Laufe der Zeit ändern können. Ein Trend, der einem in jungen Jahren gefallen hat, kann aufgrund des normalen Alterungsprozesses und durch Veränderungen der Lebensumstände irgendwann missfallen.
Gerade Jugendliche sollten in Zeiten von Social Media streng über Schönheitsideale aufgeklärt und daran erinnert werden, dass Filter nicht der Realität entsprechen.
Außerdem ist es für alle Patienten ratsam – unabhängig davon, ob es sich um einen Ersteingriff oder um eine Korrektur handelt –, sicherzustellen, dass der ausgewählte Chirurg den Titel Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie trägt. Dieser ist nämlich gesetzlich anerkannt und setzt eine spezifische Ausbildung voraus“, schließt Prof. CH Dr. Atila.
Wer gern mehr erfahren möchte, findet weitere Informationen unter www.medical-inn.com