• Anfrage Ferienwohnung



    saunaFür alle, die nicht gern auf dem Sofa sitzen:


    Wie wäre es mit Wellness oder Fitness

    Entweder bei uns
    im Whirlpool* oder in der Infrarotsauna
    und an unseren Fitnessgeräten

    oder professionell saunieren oder trainieren
    in der Kirchberg-Therme

    ... gern stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen

    Buchung Ferienwohnung
    Anfrage Ferienwohnung

    * Bis -5 Grad Außentemperatur





  • Sie mögen es lieber entspannt?


    Wie wäre es mit einem Candlelight-Dinner,
     
    einem humorvollen Theaterabend
     
    oder einem unterhaltsamen Konzert?

    Wir haben bestimmt auch etwas für Sie im Angebot

    ... gern planen wir für den perfekten Abend

    Buchung Ferienwohnung

    Anfrage Ferienwohnung


Eigenbedarf: Wann Mieter ausziehen müssen

Wenn der Vermieter die Wohnung selbst braucht, müssen Mieter ausziehen.

Doch in besonderen Härtefällen können sie der Kündigung widersprechen.
Chancen zu bleiben haben vor allem alte oder kranke Menschen, die schon lange in der Wohnung leben.

Und wenn die Wohnung erst nach Abschluss des Mietvertrags in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde, kann den Mietern in vielen Großstädten erst nach mehreren Jahren wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.

Welche Rechte für Mieter und Vermieter gelten, wird ausführlich in der September-Ausgabe von Finanztest beschrieben. Abrufbar ist der Artikel auch unter www.test.de/eigenbedarf.

Eigentümer dürfen Mietern kündigen, wenn sie eine Wohnung für sich, ihre Familie oder nahe Verwandte brauchen. Dazu zählen auch Nichten und Neffen, Stiefkinder oder Schwiegereltern.

Zulässig ist eine Kündigung auch, wenn Eigentümer oder deren Angehörige eine Wohnung als Praxis, Kanzlei oder in anderer Weise gewerblich nutzen wollen.

Auch Wohnungsbedarf für Haushaltshilfen und Pflegepersonal kann Grund für eine Kündigung sein.

Sogar wenn der Vermieter in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt, darf er seinen Mietern kündigen, wenn er dadurch beim Verkauf der Immobilie einen viel höheren Preis erzielen kann.

Die Stiftung Warentest rät, besser nicht selbst mit dem Vermieter zu verhandeln, wenn eine Wohnungskündigung wegen Eigenbedarf eingegangen ist.

Wer glaubt, wegen Alter oder Krankheit nicht ausziehen zu müssen, sollte sich unbedingt sofort vom Mieterverein oder einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.

Wer aufgrund der Kündigung auszieht und dann feststellt, dass der Vermieter die Wohnung danach nicht wie angekündigt selbst nutzt, hat eine Chance auf Schadenersatz.

Der ausführliche Artikel Eigenbedarf erscheint in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 17.08.2016 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/eigenbedarf  abrufbar.


EINFACH MAL WEG
An der BremkeWohnzimmerKuecheschlafzimmer
badOutdoorkueche

Gemütliche Ferienwohnung für alle, die einfach mal raus und gern mal zu zweit entspannen möchten,

aber auch fürAngler, Biker, Golfer, Mountainbiker und Wanderer

Sie möchten gern mehr sehen oder erfahren?

Dann schauen Sie einfach mal hier www.an-der-bremke.de

 

 

 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!