Flugzeug-Pflichten-Check

Gefühltes ist nicht immer geltendes Recht

Gefühltes und geltendes Recht sind nicht immer deckungsgleich.
Das musste jüngst auch eine Familie erfahren, die mit Delta Airlines von Hawaii nach Los Angeles fliegen wollte. Einen ursprünglich für ein anderes ihrer Kind gebuchten Sitz, wollten sie für ihr einjähriges Kind beanspruchen, buchten das Ticket aber nicht um und checkten den Flug auch nicht ein. Die Airline teilte den Sitz einer anderen Person zu und handelte damit korrekt. Denn der Check-in ist eine verbindliche Pflicht, der die Familie nicht nachgekommen war.

“Um Situationen wie im aktuellen Fall bei Delta Airlines zu vermeiden, muss man wissen, dass es für Airlines nicht entscheidend ist, ob man ein Ticket gekauft hat. Erst der Check-in zeigt der Airline an, dass man wirklich fliegen will und nur dann entsteht Passagieren ein Recht auf Beförderung” kommentiert Fluggastrechts-Experte Adrian Kreller, Country Manager Deutschland bei Airhelp.

Um böse Überraschungen für Passagiere zu vermeiden, hat das internationale Unternehmen zur Durchsetzung von Fluggastrechten Airhelp ( www.airhelp.com/de ) fünf Pflichten von Flugreisenden zusammengetragen, die Passagiere kennen sollten.

Die Fluggast-Pflichten im Überblick

1. Check-in ist Passagier-Pflicht
Wer seine Sitzplatz-Buchung im Flugzeug wahrnehmen will, muss sich auch einchecken. Andernfalls sieht die Airline den Platz als frei an und kann ihn an andere Passagiere übertragen. Grundsätzlich nehmen Airlines mehr Buchungen an, als es Plätze im Flugzeug gibt, da sie mit einer bestimmten Quote nicht erscheinender Passagiere rechnen.

2. Pünktlichkeit am Flughafen
Wer fliegen will, muss pünktlich sein: Auch der rechtzeitige Check-in ist verpflichtend. Fluggäste sollten die von der Airline angegeben Fristen zu Check-in, Gepäckabgabe, Sicherheitschecks und Boarding-Zeiten unbedingt beachten, da ansonsten das Recht auf Beförderung erlischt. Empfehlenswert ist es, online einzuchecken oder früh zum Flughafen zu kommen, um Zeit und Nerven zu schonen.

3. Flugzeitänderungen müssen beachtet werden
Ändert eine Airlines die Abflugzeit und informiert Passagiere darüber (z.B. per E-Mail), entsteht Passagieren daraus kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Entschädigungsleistungen ergeben sich nur dann, wenn die Airline die Beförderung vorsätzlich verweigert.

 4. Richtiges Verhalten
Die Sicherheit der Passagiere, sowie des Besatzungspersonals hat stets oberste Priorität. Wer diese Sicherheit mit seinem Verhalten gefährden könnte und sich den Anweisungen des Bordpersonals widersetzt, muss mit einer Nichtbeförderung  rechnen. Der Kapitän hat im Flugzeug die letzte Entscheidungsgewalt und entscheidet, ob ein Fluggast des Flugzeuges verwiesen wird. Passagiere, denen die Reise aufgrund von übermäßigem Alkohol- oder Drogenkonsums untersagt wird, sind nicht entschädigungsberechtigt, außer sie beweisen, dass sie sich zum Zeitpunkt der Nichtbeförderung in keinem Rauschzustand befanden. Fluggäste, die wegen ihres Körpergeruches des Flugzeuges verwiesen werden, haben hingegen Anspruch auf Entschädigungen.

 5. Verlorenes und beschädigtes Gepäck
Wenn ein Flugpassagier bei der Ankunft feststellen muss, dass sein Gepäck nicht auf dem Gepäckband auftaucht und verloren gegangen ist, ist schnelles Handeln gefordert, da bestimmte Fristen einzuhalten sind. Passagiere sind verpflichtet den Schaden beziehungsweise Verlust innerhalb von sieben Tagen bei der Airline schriftlich zu melden. Bei verspätet eingetroffenen Gepäck hat der Reisende 21 Tage ab dem Tag, an dem das Gepäck eintrifft, Zeit, um eventuell aufgetretene Schäden zu melden.

Über Adrian Kreller
Adrian Kreller ist Experte für Fluggastrechte und seit 2016 Country Manager Deutschland des internationalen Entschädigungsportals AirHelp. In dieser Rolle hilft er deutschen Flugreisenden dabei, ihr Recht bei Flugverspätungen, -ausfällen oder -überbuchungen durchzusetzen.

Über AirHelp
AirHelp hilft Reisenden Ihre Fluggastrechte geltend zu machen und Entschädigungsansprüche durchzusetzen. Seit der Gründung in 2013 hat das Unternehmen Forderungsansprüche von mehr als 174 Millionen € bewertet und durchgesetzt und somit bis heute weltweit mehr als 2 Millionen Passagieren geholfen. Dabei ist die Überprüfung des Entschädigungsanspruches für den Kunden kostenlos; nur nach erfolgreicher Durchsetzung wird eine Servicegebühr bei der Auszahlung berechnet.

AirHelp ist in 30 Ländern aktiv, bietet seinen Service in 15 Sprachen an und beschäftigt weltweit über 450 Mitarbeiter.

Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter www.airhelp.com/de.