Im Dschungel der Zuschüsse und Darlehen

Steven Wieck, Gesellschafter bei den Lift Experten der firsthand CARE GmbH in Neu-Isenburg, gibt einen Einblick in die Vielfalt der Förderungen bei Treppenliftsystemen

„Mit dem hohen Alter kommen bei einigen immer wieder neue Gebrechen hinzu und plötzlich scheint sich das eigene Zuhause gegen einen selbst zu verschwören.

Vor allem die heimischen Treppen entwickeln sich oftmals zum größten Feind.

Hier kann ein Liftsystem wie ein Treppen-, Hub-, Plattform- oder Senkrechtlift Abhilfe schaffen und die Mobilität zurückbringen, jedoch kursieren immer wieder hohe Preisvorstellungen in der Bevölkerung.

In der Realität stellen sich Treppenlifte mit einer durchschnittlichen Preisspanne zwischen 3.000 und 15.000 Euro aber nicht als teuer heraus, vor allem wenn sie im Zweifel die Gesundheit ihrer Nutzerinnen und Nutzer nachhaltig schützen.

Schon ein kleiner falscher Schritt kann sich gerade bei Seniorinnen oder Senioren zum Grund für einen langen Krankenhausaufenthalts oder Schlimmeres entwickeln.

Manchmal scheint es gleichwohl so, als ob Hersteller die Preise extra in die Höhe treiben, jedoch trifft dies in den meisten Fällen nicht zu.

Lifte erweisen sich aufgrund der meistens individuellen Treppenstruktur größtenteils als Maßanfertigung.

Dieser Umstand und die Verwendung von hochwertigen Materialien sorgen für die Preise, die Hersteller und Händler von ihren Kunden verlangen können. Nur diese hohen Standards gewährleisten die Sicherheit der Käuferinnen und Käufer im alltäglichen Gebrauch.

Um jedem die Chance auf ein passendes Liftsystem zu ermöglichen, gibt es einige Förderungsprogramme. So lässt sich in der Regel immer eine Lösung finden und Kundinnen und Kunden können ihren neuen Lift ohne finanzielle Sorgen genießen.

Meist der erste Schritt

Pflegekassen bezuschussen den Kauf eines Treppenlifts mit bis zu 4.000 Euro, wenn sie bei Betroffenen in der Vergangenheit eine Pflegestufe festgestellt haben.

Durch den Einbau muss sich die Situation des Antragsstellenden verbessern oder die Abhängigkeit von Hilfspersonen reduzieren.

Als wichtig erweist es sich nur, dies vor dem eigentlichen Kauf oder der Installation in den eigenen vier Wänden zu erledigen.

Zudem kann der Zuschuss bei mehr als einem Hilfsbedürftigen im Haus auch noch höher ausfallen.

Im Zuge einer KfW-Förderung lassen sich in den meisten Fällen zwei Wege beschreiten: Entweder nutzen Interessenten das Programm ‚Barrierereduzierung – Investitionszuschuss‘ oder den Kredit ‚Altersgerecht Umbauen‘.

Bei Ersterem stehen Bürgerinnen und Bürgern bis zu 6.250 Euro auch ohne Pflegegrad zur Verfügung und es besteht die Möglichkeit, diese mit anderen Förderungen zu kombinieren.

Im Fall des Kredits beträgt die Höchstsumme 50.000 Euro, die sich Käuferinnen und Käufer zu einem Zinssatz von 0,75 Prozent für eine festgelegte Laufzeit leihen können. Dabei lässt das Darlehen sich jedoch nicht mit anderen Unterstützungen kombinieren.

Unterschiede wie Tag und Nacht

Viele deutsche Bundesländer haben vor allem in den letzten Jahren Wohnbauförderungsprogramme initiiert, die regionsabhängig beispielsweise die Schaffung und Erhaltung von mehr barrierefreien Wohnmöglichkeiten unterstützen sollen. Hierbei gibt es aber deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern.

Während in Bayern bis zu 10.000 Euro zur Verfügung stehen, gibt es in Brandenburg nur Geld für Hub- und Plattformlifte.

Hessen fördert Liftsysteme im Speziellen mit bis zu 6.000 Euro. 2018 hob die Wirtschafts- und Infrastrukturbank des Bundeslandes sogar die Summe der Fördermittel von zwei auf drei Millionen, da das vorherige Budget nicht mehr für alle Anträge ausreichte.

Bei einem Treppenlift besteht auch die Chance, noch einiges an Kosten durch die Steuer zu sparen.

Dabei bietet sich unter dem Punkt ‚außergewöhnliche Belastung‘ die Option, dass steuerpflichtige Rentner oder Berufstätige ihren Treppenlift absetzen können. Hier erweist sich jedoch eine ärztliche Bescheinigung zur medizinischen Notwendigkeit und der Nachweis einer wirklichen Belastung des Antragstellers als Pflicht.

Eine weitere Alternative bietet der Behinderten-Pauschalbeitrag, welcher innerhalb der Steuererklärung erlaubt, die Steuerlast zu senken und somit die Finanzierung eines Treppenlifts zu erleichtern.

Immer eine Lösung

Neben diesen vielen unterschiedlichen Fördermitteln gibt es auch noch speziellere Programme, die sich nur an bestimmte Gruppen von Personen richten – beispielsweise die Sozialhilfe oder auch die Berufsgenossenschaft. Zudem können Unfallgeschädigte nach Wehrdienst oder Kriegsopfer auch eine spezielle finanzielle Unterstützung verlangen.

Ebenso ermöglichen im Vorfeld abgeschlossene Bausparverträge eine barrierefreie Umgestaltung des eigenen Zuhauses.

Sollte keine dieser Optionen für Käuferinnen und Käufer infrage kommen, bieten seriöse Unternehmen auch immer eine zuverlässige Lösung. Interessentinnen und Interessenten können beispielsweise einen Treppenlift über Teilzahlungsraten in einem Zeitraum von bis zu 60 Monate tilgen und dies auch bereits ab null Prozent Zinsen.

In solchen Fällen hilft es aber immer auch, noch einmal mit den Fachleuten vor Ort, wie beispielsweise den Lift Experten aus Neu-Isenburg, in einem individuellen Beratungsgespräch zu sprechen.

Mit einer kompetenten Beratung scheint die Benutzung der Treppe bald nicht mehr wie das Erklimmen eines Achttausenders, sondern eher wie eine entspannte Fahrt im Sessellift.“

Autor Steven Wieck
Nach dem Abschluss seiner Betriebswirtschaftslehre an der FH Frankfurt begann Steven Wieck seine Karriere im Vertrieb. Über die Jahre hatte er Führungspositionen in mehreren Versicherungsunternehmen sowie in der Immobilien- und Investmentbranche inne und sammelte dort unschätzbare Erfahrung. Dies veranlasste ihn im Jahre 2017 zur Gründung seines eigenen Unternehmens, der firsthand CARE GmbH – heute bekannt als Lift Experten.

Weitere Informationen finden Sie unter www.lift-experten.de.