Einkommensteuer: Wer, Was, Wann?

Steuerendspurt – Jetzt gilt’s

Wer sich bis Ende Mai im Internet unter www.elster.de  registrieren lässt, für den verschiebt sich die Abgabefrist von Ende Mai auf Ende Juli. Dies ist eine Initiative von NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans.

Das gilt auch für Steuerpflichtige, die ohnehin verpflichtet sind, Ihre Einkommensteuererklä­rung elektronisch abzugeben, also Gewerbetreibende und Selbstständige.

Durch diese Möglichkeit soll ein Anreiz geschaffen werden, die Einkommensteuererklärung elektronisch und authentifiziert zu übermitteln.

Steuererklärungen, welche unter Zuhilfenahme eines Steuerberaters oder des Lohnsteu­erhilfevereins erstellt werden, können weiterhin regelmäßig bis Ende Dezember beim Finanzamt ein­gereicht werden.

Beschäftigung von Haushaltshilfen
Immer wieder wird festgestellt, dass Haushaltshilfen schwarz beschäftigt werden. Es wird geglaubt, den eigenen Geldbeutel zu schonen und bürokratischen Aufwand zu vermeiden.

Aufgrund der Steuerermä­ßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen können im Minijob angemeldete Haushaltshilfen häufig sogar mehr Steuern sparen, als an Abgaben zu zahlen sind.

Für die Anmeldung ist mittlerweile nur noch ein einseitiger Anmeldebogen bei der Minijobzentrale einzureichen.

Bei Minijobs im Haushalt fallen max. 14,9 % an Abgaben an, während die Kosten für angemeldete Haushaltshilfen mit 20 %, max. 510,00 Euro pro Jahr von der Einkommensteuer abgezogen werden können.

Steuerfalle Rentenerhöhung
Im Juli 2016 steigen die Renten! Grundsätzlich eine gute Nachricht, doch die Erhöhung hat auch ihre Schattenseiten. Ein paar Euro Rente mehr kann eventuell in die Steuerpflicht führen. Es ist also zu prüfen, ob wegen der höheren Rente nun eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist.

Nach Anga­ben des Bundesministeriums wird davon ausgegangen, dass ca. 160.000 Rentner wegen der Erhöhung erstmals eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Wird durch die Rentenerhöhung das steu­erfrei zu stellende Existenzminimum (im Jahr 2016  = 8.652 Euro) übersteigen, besteht Abgabepflicht einer Steuererklärung.

Einkommensart Mietwohnung
Der Bundesfinanzhof hat entschieden (Az.  IX R 8 / 15), dass Fahrten zum Vermietungsobjekt mit je 0,30 Euro pro Fahrkilometer steuerlich als Aufwand zu berücksichtigen sind. Der Vermieter kann bei Aufsuchen des Vermietungsobjekts jeden Kilometer der Fahrstrecke als Werbungskosten ansetzen.

Bundestag stimmt Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zu
Am 12.05.2016 stimmte der Deutsche Bundestag dem Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zu.

In Zukunft soll dieses weitgehend elektronisch und ohne Belegvorlage auskommen.

Aber bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung, wird bei einer Steuernachforderung generell  künftig ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat  anfallen.

Förderung der Elektromobilität
Am 18.05.2016 hat das Bundeskabinett eine Förderung beim Kauf von Elektrofahrzeugen beschlossen. Eine Prämie von 4.000 Euro erhält, wer ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug erwirbt.

Zudem sollen neue Elektroautos 10 Jahre von der Steuer befreit sein.

Quelle:
Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V