Mit Sicherheit schön

Folgekostenversicherung bei Schönheitsoperationen ratsam

Die Zahl der ästhetischen Eingriffe steigt auch in Deutschland zunehmend.

In den Händen erfahrener Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie gelten diese Behandlungen als relativ risikoarm. Dennoch sind eventuelle Komplikationen nicht außer Acht zu lassen.

 „Auch bei jahrelanger medizinischer und fachlicher Erfahrung und größter Sorgfalt können zum Beispiel Wundheilungsstörungen, Nachblutungen oder Infektionen auftreten, über die wir vorab in einem Beratungsgespräch ausführlich informieren“, erklärt Dr. med. Jens Kauczok, Facharzt für Ästhetische und Plastische Chirurgie und Leiter der Praxis für Ästhetische und Plastische Chirurgie in Würzburg.

Für den Fall einer Nachbehandlung haben Patienten deshalb die Möglichkeit, eine spezielle Folgekostenversicherung abzuschließen, um sich vor einem finanziellen Risiko zu schützen.

„Diese Versicherung dient zum Schutz vor Folgekosten, die durch Komplikationen nach einer medizinisch nicht indizierten plastischen oder ästhetischen Operation entstehen könnten“, weiß der Facharzt und erklärt im Folgenden, für wen und welche Art der Chirurgie diese Versicherung infrage kommt.

Finanzielle Absicherung
Seit dem 01.04.2007 gilt ein Gesetz der Kostenregelung, welches vor allem Patienten, deren Beweggründe für einen Eingriff rein ästhetisch sind, betrifft.

Im Fall von Komplikationen nach der Operation und einer daraus resultierenden nötigen Folgebehandlung müssen diese Patienten in der Regel noch einmal tief in die Tasche greifen und den Großteil der Kosten selbst übernehmen.

Mit der speziellen Folgekostenversicherung wird genau diese Lücke in der Kostenübernahme der Krankenkasse abgedeckt. Nach dem Abschluss gilt die Versicherung ab dem Tag nach dem Eingriff für 365 Tage und erlischt danach automatisch.

„Da Komplikationen für gewöhnlich zeitnah nach dem Eingriff auftreten, reicht dieser Zeitraum völlig aus, um Patienten vor zusätzlichen finanziellen Belastungen ausreichend zu schützen“, sagt Dr. med. Jens Kauczok und bietet als besonderen Service und Schutz für seine Patienten eine individuell angepasste Versicherung an.

Eine gute Investition:
Durch die einmalige Zahlung von etwa 150 Euro gewährleistet sie eine Deckungssumme von bis zu 250.000 Euro pro versicherte Operation.

Zusätzlich schließt die Versicherung auch Fälle von Kapselfibrosen, eine Ausbildung bindegewebsartiger Kapseln infolge einer Brustvergrößerung, mit ein.

„Da diese spezielle Komplikation auch zu einem späteren Zeitraum auftreten kann, haben Patienten die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf drei Jahre zu verlängern“, sagt Dr. med. Jens Kauczok.

Alles versichert?
Folgekostenversicherungen decken alle Arten der plastisch-ästhetischen Eingriffe ab, wie beispielsweise Brustoperationen, Korrekturen von Augen, Nase, Kinn, Straffungen von Bauch, Oberschenkeln und Oberarmen oder des Gesäßes sowie Liftings.  Für jeden Schönheitseingriff gibt es also einen speziellen Versicherungsschutz für eventuelle Risiken nach dem Eingriff.

Viele Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie arbeiten mit Versicherungen zusammen, die sich auf diese Dienstleistung spezialisiert haben und ihre Angebote auf den Bedarf des jeweiligen Facharztes abstimmen.

„Um Unsicherheiten zu vermeiden und Patienten eine seriöse und sichere Entscheidung zu ermöglichen, stehe ich meinen Patienten beratend zur Seite und kläre darüber auf, welche Kosten im Falle einer Folgebehandlung ohne entsprechende Absicherung auf sie zukommen könnten“, so Dr. med. Jens Kauczok.

Und letztendlich gibt es nach einem operativen Eingriff doch kein besseres Gefühl als das der Sicherheit.
 
Weitere Informationen erhalten Sie direkt unter www.kauczok.de